Lohnbuchhaltung
In unserer Steuerkanzlei wickeln wir für einen Großteil unserer gewerblich bzw. freiberuflich tätigen Mandanten auch die "Lohnbuchhaltung" ab.
Der Aufgabenbereich "Lohnbuchhaltung" gehört somit zu den arbeitsmäßigen Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
Neben Fragen des Lohnsteuerrechts umfasst dieser Komplex auch in erheblichem Umfang arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Die laufenden Gesetzesänderungen auf den relevanten Rechtsgebieten erfordern von allen Mitarbeitern ein hohes Maß an Fortbildungsbereitschaft.
Wir bieten Ihnen durch unser fachkundiges Personal im Bereich der "Lohnbuchhaltung" schwerpunktmäßig folgende Leistungen an:
- Abwicklung der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Branchen einschließlich aller damit verbundenen Leistungen (auch für Bauhaupt- und Baunebengewerbe)
- Betreuung von Lohnsteuer– und Sozialversicherungsprüfungen
- Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienst- und Arbeitsverträgen